Bauamt
Gebäudemanagement
Markus Schering
Telefon: 08224 9697 36
Fax: 08224 9697 30
E-Mail: schering@offingen.de
Zimmer: 1. OG, Zimmer 16
Bauamtsleitung Hoch- und Tiefbau
Stephan Uano
Telefon: 08224 9697 23
Fax: 08224 9697 30
E-Mail: uano@offingen.de
Zimmer: 1. OG, Zimmer 12
Bauverwaltung
Katja Fleischer
Telefon: 08224 9697 21
Fax: 08224 9697 31
E-Mail: fleischer@offingen.de
Zimmer: 1. OG, Zimmer 11
Digitales Bauantragsverfahren - Ab dem 01.01.2024 müssen die meisten Bauanträge beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden
Es besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV). Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.
Die digitale Einreichung von Anträgen und Unterlagen kann nur durch eine sich authentifizierende Person, in der Regel dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, erfolgen. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Günzburg stellt keine wirksame Antragstellung dar. Die Gemeinde wird dann vom Landratsamt über den jeweilig eingereichten Antrag informiert und um Stellungnahme/Einvernehmen gebeten.
Der Vorteil einer Einreichung der Anträge und Unterlagen beim Landratsamt ist: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsprüfung bzw. -bearbeitung zu beginnen.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
- Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
- Anzeigen zur Beseitigung
- genehmigungsfreie Abgrabungen
Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Fleischer vom Bauamt der VGem. Offingen gerne zur Verfügung (Tel.: 08224 9697 21; E-Mail: fleischer@offingen.de).
Informationen zum digitalen Bauantrag auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg (externer Link)