Aktuelle Nachrichten
Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VGem Offingen am 26. Januar 2023: Wie es mit der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes weitergeht
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am letzten Donnerstag im Januar fand im Offinger Rathaus eine Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen statt, bei der zwei Dinge im Vordergrund standen: Die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und der Haushalt 2023.
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Veränderung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Nach 47 Jahren verlässt Frau Brigitte Fischer das Rathaus Offingen.
Am 05.01.2023 beginnt ihre Freistellungsphase.
Im Namen der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Offingen bedanke ich mich bei Frau Fischer für die vielen Jahre in denen sie nicht nur für das „Rathaus Offingen“ tätig war.
Frau Fischer brachte ihr umfangreiches Wissen in alle drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ein. Zudem arbeitete Sie für beide Schulverbände und den Abwasserzweckverband.
Wir wünschen Frau Fischer für Ihren kommenden Lebensabschnitt alles Gute, vor allem Gesundheit.
Tobias Bühler
Gemeinschaftsvorsitzender
der Verwaltungsgemeinschaft Offingen
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BÜRGERAMT der VGem. Offingen von Donnerstag, 12.01.2023 bis einschließlich Mittwoch, 18.01.2023 GESCHLOSSEN!
Das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen ist, aufgrund einer Systemumstellung, von Donnerstag, 12.01.2023 ab 12.15 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 18.01.2023 geschlossen, d.h. in dieser Zeit sowohl persönlich, als auch telefonisch NICHT erreichbar!
Von dieser Umstellung ist NUR das Bürgeramt betroffen; das restliche Rathaus ist, sowohl persönlich, als auch telefonisch, zu den normalen Öffnungszeiten, für Sie erreichbar.
Für wichtige und unaufschiebbare Express-Reisepässe bzw. vorläufige Reisepässe gibt es die Möglichkeit, diese über die Stadt Günzburg zu beantragen.
Hier MUSS vorab mit den Sachbearbeitern ein Termin vereinbart werden. Das dortige Einwohnermeldeamt ist unter der Rufnummer 08221/ 903 -333 erreichbar.
Andere Sachverhalte, als die oben genannten Pässe, können von der Stadt Günzburg NICHT bearbeitet werden!
Sehen Sie daher bitte von Anfragen, die andere Themenbereiche betreffen, ab.
Ab dem 19.01.2023 ist das Bürgeramt wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Bitte beachten Sie jedoch, dass es durch die Systemumstellung in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung zu evtl. längeren Wartezeiten kommen kann.
Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Einschränkungen.
Ihr Bürgeramt der VGem. Offingen
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Sonderöffnungszeiten Rathaus Offingen in der KW 52 (26.12. - 30.12.2022)
26.12 - Montag : geschlossen (Feiertag)
27.12 - Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr (NUR nach Terminvereinbarung)
28.12 - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr (NUR nach Terminvereinbarung)
29.12 - Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr (ohne Termin)
30.12 - Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr (NUR nach Terminvereinbarung)
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Bürgeramt am 31.10.2022 nur bis 15:00 Uhr geöffnet
Am 29.09.2022 ist das Rathaus/Bürgeramt geschlossen
Am 29.09.2022 ist das Rathaus/Bürgeramt wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Die Grundsteuer in Deutschland, somit auch in Bayern, muss aufgrund verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung reformiert werden. Hier erhalten Sie Information über Hintergründe und den weiteren Ablauf der Reform, insbesondere hinsichtlich der von den betroffenen Grundstücks- oder Wohnungseigentümern und Inhabern land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe zu veranlassenden Erklärungen.
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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