Abwasserverband Mindel-Kammel - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 21 der Verbandssatzung und den Art. 26 Abs. 1, 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband Mindel-Kammel folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
        in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.809.100,00 €
und im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen und Ausgaben mit            363.900,00 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckver¬bands umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 1.551.900 € (Vorjahr: 1.206.600 €) festgesetzt (Umlagesoll).
b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckver¬bands umgelegt werden soll (Investitionsumlage) wird auf 152.700 € (Vorjahr: 191.500 €) festgesetzt (Umlagesoll).
c) Für die Bemessung der Umlagen findet § 22 der Verbandssatzung Anwendung.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Ergibt sich für ein abgelaufenes Haushaltsjahr in der Haushaltsrechnung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel ein Überschuss, der ganz oder teilweise darauf beruht, dass nach tatsächlichem Ablauf der Haushaltswirtschaft der Bedarf an Betriebs- oder Investitionsumlage niedriger gewesen ist, als in der Haushaltssatzung festgesetzt worden war, so bringt der Abwasserverband Mindel-Kammel die zu viel erhobenen Umlagen den Mitgliedsgemeinden nach Maßgabe der auf sie nach den Umlagekriterien entfallenden Teilbeträge als Zahlungen auf die Umlageschuld des darauffolgenden Jahres gut.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Offingen, den 07. Mai 2024

Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 26. April 2024, Nr. 20 Az. 9412.0, den in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthaltenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 200.000 € zur Finanzierung von  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen rechtsaufsichtlich genehmigt( Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG).

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.


Offingen, 07.05.2024    gez. Thomas Wörz, Verbandsvorsitzender
 




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