Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabengezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ des Marktes Offingen

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“


Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ beschlossen.


Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der bestehenden und z.T. schon rekultivierten Tonabbaufläche im Südwesten von Offingen, um die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1 und 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.


Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung können aus dem Planausschnitt entnommen werden:

Mit der Ausfertigung des Bebauungsplanes wurde Wankner und Fischer GmbH, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Eching b. Freising beauftragt.


Die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.04.2024 in der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan sind in die Unterlagen eigearbeitet worden. Der ausgearbeitete Planentwurf einschließlich der Begründung mit Umweltbericht i.d.F. vom 08.04.2024 gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ i.d.F. vom 08.04.2024, bestehend aus
•    dem Entwurf der Planzeichnung zum Bebauungsplan,
•    der Begründung und Umweltbericht,
•    Vorhaben- und Erschließungsplan und
•    der nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung in der Zeit

vom 29.04.2024, für die Dauer von 31 Tagen, bis einschließlich 29.05.2024

eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Offingen unter folgendem Link: https://www.offingen.de/ unter der Rubrik Aktuelle Bauleitplanungen sowie im zentralen Internetportal des Landes Bayern unter folgendem Link: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ Offingen -> Bauleitplanungsseite -> Aktuelle Bauleitplanungen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Rathaus der VG Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Freitag 8:00 - 12:15 Uhr, Montag 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00-18:00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan oder seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch zugesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mail: rathaus@offingen.de
Fax: 08224 9697 31
Postanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen


Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Die folgenden umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
•    Naturraum
•    Geologie, Relief und Geländegestalt
•    Potentielle Natürliche Vegetation
•    Bodendenkmäler
•    Altlasten
•    Wasser
•    Klima
•    Schutzgut Arten und Lebensräume
•    Schutzgut Boden
•    Schutzgut Wasser
•    Schutzgut Klima und Luft
•    Schutzgut Landschaftsbild
•    Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
•    Schutzgut Mensch, Wohnumfeld, Lärm und Verkehr


Informationen zu geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich im Umweltbericht. Die Aussagen beziehen sich in erster Linie auf die Durchführung und den Bestand der vorgeschlagenen Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Offingen, den 26.04.2024
Markt Offingen
Thomas Wörz, 1. Bürgermeister



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