Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung - Landesweiter einheitlicher Sirenenprobealarm

Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 14. März 2024, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.

Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ im gesamten Landkreis-gebiet gleichzeitig zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen.
Es ist beabsichtigt zusätzlich zur Sirenentestung Warnmeldung über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA, KATWARN, BIWAPP etc.) und Cell Broadcast bayernweit auszulösen. Eine Auslösung der Warn-Apps erfolgt durch das Staatsministerium sowie durch die Kreisverwal-tungsbehörde. Es kann bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps zu einer Doppelmeldung (StMI und Kreisverwaltungsbehörde) kommen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die landesweite Probe-alarmierung anberaumt, um einen größeren Nutzen hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen zu erzielen.
Der Bayerische Rundfunk sowie Antenne Bayern und die BLR (Dienstleistungsgesellschaft für Bay-erische Lokal-Radioprogramme) werden vom Innenministerium gebeten, in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe hinzuweisen.

Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung wird im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.

Das Sirenensignal (Warnung der Bevölkerung) kann über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz angehört werden.

Günzburg, 19.02.2024
Langer, Regierungsdirektor
 




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