Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Offingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.556.500,00 € | |
und im Vermögenshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.021.600,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Offingen, den 28. April 2025
Thomas Wörz
1. Bürgermeister
Nachrichtlich
Steuerhebesätze gem. der Hebesatzsatzung vom 05.11.2024 ab 01.01.2025:
a) Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 250 v.H. |
b) Grundsteuer B (Grundstücke) | 250 v.H. |
c) Gewerbesteuer | 310 v.H. |
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 23. April 2025 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG enthält.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Offingen, 28. April 2025
gez. Thomas Wörz
1. Bürgermeister