Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Schulverbandes Offingen; geschäftsführende Gemeinde: VGem. Offingen

Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Offingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
  in den Einnahmen und Ausgaben mit 807.200,00 €
und im Vermögenshaushalt
  in den Einnahmen und Ausgaben mit 118.500,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 373.400 € (Umlagesoll) im Grundschulbereich und auf 303.500 € (Umlagesoll) im Mittelschulbereich festgesetzt.

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 0,00 € (Umlagesoll) im Grundschulbereich und auf 0,00 € (Umlagesoll) im Mittelschulbereich festgesetzt.

c) Für die Bemessung der Umlage 2026 wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 herangezogen (Bemessungsgrundlage).

d) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2025 von insgesamt 266 Schülern (ohne Gastschüler und Zuweisungen) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler

im Verwaltungshaushaltim Grunschulbereich
im Mittelschulbereich
2.062,89 € (Vj. 2.172,47 €)
3.570,59 € (Vj. 3.213,40 €)
im Vermögenshaushaltim Grundschulbereich
im Mittelschulbereich
0,00 € (Vj. 0,00 €)
0,00 € (Vj. 0,00 €)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Offingen, den 09.04.2026
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 02. April 2026 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.

Offingen, 09. April 2026
gez. Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender