Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergenisses der Wahl am Sonntag, 08. März 2026 des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:

  • durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Gundremmingen unter https://gundremmingen.de/wahlergebnisse/
  • durch Anschlag in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, 89355 Gundremmingen, an der Anschlagtafel.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Für den Beginn der Frist, innerhalb der Personen,

  • die aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, die Wahl ablehnen können, oder
  • die nicht aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen

(Art. 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz), ist die genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.

Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

27.02.2026
gez. Mittag
Mittag, Wahlleiterin