Bekanntmachung über die förmliche öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes

Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer förmlichen öffentlichen Auslegung und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Gemeinde Gundremmingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt umfasst im Teilbereich Gundremmingen eine Fläche von rd. 10,3 ha (schwarz). Das kommunenübergreifende Plangebiet befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Gundremmingen und verläuft weiter nördlich innerhalb des Stadt-gebietes Lauingen (weiß). Die Verwaltungsgrenze zwischen den Kommunen ist rot dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich im Teilbereich Gundremmingen beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2151 und 2154, Gemarkung und Gemeinde Gundremmingen. Die Planung dient zur Siche-rung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat in der Sitzung vom 13. November 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 13. November 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begrün-dung mit Anlagen und Umweltbericht) gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 13. November 2025, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum von
Dienstag, dem 2. Dezember 2025 bis einschließlich Dienstag, dem 13. Januar 2026
im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes, während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag – Freitag08:00 – 12:15 Uhr
Montag14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 – 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf BP „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Gemeinde Gundremmingen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
UmweltberichtSieber Consult GmbHMensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Teilbereich Lauingen, zum Bebauungsplan (Anlage 1)Sieber Consult GmbHWirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Teilbereich Gundremmingen, zum Bebauungsplan (Anlage 2)Sieber Consult GmbHWirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten
Geotechnischer Bericht zur Baugrunderkundung zum Bebauungsplan (Anlage 3)BauGrund Süd – Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbHGeomorphologie, Bodenverhältnisse, Hydrogeologie, Georisiken
Blendgutachten zum Bebauungsplan (Anlage 4)IBT4Light GmbHBlendwirkungen auf umliegende Nutzungen (Straßen und Wohnnutzungen)
Kurzstellungnahme Blendung zum Bebauungsplan (Anlage 5)IBT4Light GmbHBlendwirkungen auf das FFH-Gebiet im Westen
FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan (Anlage 6)Kling Consult GmbHPrüfung der Wirkfaktoren auf das FFH-Gebiet im Westen
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeAmt für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenAlternativenprüfung, naturschutzfachliche Ausgleichsregelung, Immissionen durch landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeBezirk Schwaben, FischereiberatungHinweise zum Schutz der Fischerei
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeLandratsamt Dillingen a. d. Donau, ImmissionsschutzBlendwirkung auf umliegende Nutzungen
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeLandratsamt GünzburgNaturschutz und Landschaftspflege: Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen, naturschutzfachliches Entwicklungsziel/Pflegemaßnahmen
Wasserrecht und Bodenschutz: Lage innerhalb eines HQextrem
Gesundheitsamt: Verhinderung von Verunreinigungen des Grundwassers
Abwehrender Brandschutz
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeRegionalverband Donau-IllerLage innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeRegierung von SchwabenLage innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeStaatliches BauamtBlendwirkung auf umliegende Nutzungen
Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher BelangeWasserwirtschaftsamtOberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen, Altlasten und Bodenschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Gundremmingen, 28.11.2025
gez. Tobias Bühler, Erster Bürgermeister