Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer förmlichen öffentlichen Auslegung und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ beschlossen. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfah-ren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von rd. 10,3 ha (schwarz). Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Gundremmin-gen und grenzt unmittelbar südlich an das Stadtgebiet der Stadt Lauingen (Donau). Die Verwaltungsgren-ze zur Stadt Lauingen (Donau) im Norden ist rot dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2151 und 2154, Gemarkung und Gemeinde Gundremmingen. Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat in der Sitzung vom 13. November 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ Gemeinde Gundremmingen in der Fassung vom 13. November 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ in der Fassung vom 13. November 2025, bestehend aus Teil A und Teil B, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum von
Dienstag, dem 2. Dezember 2025 bis einschließlich Dienstag, dem 13. Januar 2026,
im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Flächennutzungsplanes, während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsge-meinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Montag bis Freitag | 08:00 – 12:15 Uhr |
| Montag | 14:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 – 18:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf FNP-Änderung – Solar-park Gundremmingen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststun-den zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
| Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Alternativenprüfung |
| Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Günzburg | Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz |
| Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher Belange | Regionalverband Donau-Iller | Lage innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft |
| Stellungnahme Behörden/Träger öffentlicher Belange | Regierung von Schwaben | Lage innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-falls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gemeinde Gundremmingen, 28.11.2025
gez. Tobias Bühler, Erster Bürgermeister