Der Gemeinderat Gundremmingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2025 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) der Gemeinde 89355 Gundremmingen vom 13. November 2025 beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht; die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Offingen, 21. November 2025
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Leitung Abteilung 1 – Hauptamt
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe)
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
der Gemeinde 89355 Gundremmingen
vom 13. November 2025
Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gundremmingen 89355 Gundremmingen folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde Gundremmingen erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (§ 1 der Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind,
a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird,
b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühren i. S. von § 5 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats.
(2) Die Gebühren sind für jeden angefangenen Kalendermonat voll zu entrichten. Besucht ein Kind durch Krankheit, Urlaub oder sonstiges Fernbleiben aus persönlichen Gründen -und der Platz freigehalten wird-, nicht den Kindergarten, ist die volle Gebühr bis zur vorübergehenden Abmeldung nach § 8 der Kindergartensatzung zu entrichten.
(3) Die Gebühren werden jeweils am letzten Werktag eines Monats für den gesamten Monat fällig. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Gundremmingen eine Einziehungsermächtigung für ihr Konto zu erteilen.
§ 4 Gebührenmaßstab
Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder Kinderkrippe).
§ 5 Gebührensatz
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
a) Kindergarten
| Besuchszeit pro Kind | bis zu 4 Std. | von 4 bis 5 Std. | von 5 bis 6 Std. | von 6 bis 7 Std. | von 7 bis 8 Std. | von 8 bis 9 Std. |
| 1. Kind aus Familie | 100 € | 110 € | 120 € | 130 € | 140 € | 150 € |
| 2. Kind aus Familie | 90 € | 99 € | 108 € | 117 € | 126 € | 135 € |
| 3. Kind und jedes weitere Kind aus Familie | 80 € | 88 € | 96 € | 104 € | 112 € | 120 € |
b )Kinderkrippe
| Besuchszeit pro Kind | bis zu 4 Std. | von 4 bis 5 Std. | von 5 bis 6 Std. | von 6 bis 7 Std. | von 7 bis 8 Std. | von 8 bis 9 Std. |
| 1. Kind aus Familie | 115 € | 125 € | 135 € | 145 € | 155 € | 165 € |
| 2. Kind aus Familie | 103,50 € | 112,50 € | 121,50€ | 130,50 € | 139,50 € | 148,50 € |
| 3. Kind und jedes weitere Kind aus Familie | 92 € | 100 € | 108 € | 116 € | 124 € | 132 € |
§ 6 Gebührenermäßigung
Für Kinder, die ab dem 01. September des Kalenderjahres drei Jahre alt werden, bis zu deren Einschulung (Vollzeitschulpflicht nach Art. 35 f., 37 ff. des Bayer. Gesetzes für das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG) wird der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von derzeit 100 € pro Kind und Monat auf den Gebührensatz von § 5 angerechnet. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausbezahlt.
§ 7 Auskunftspflicht
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Gundremmingen die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Änderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere insoweit Ermäßigungen nach § 5 beansprucht werden.
§ 8 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung vom 08.12.2014 i.d.F. vom 28.06.2019 außer Kraft.
Gundremmingen, den 14.11.2025
Gemeinde 89355 Gundremmingen
Gez. Tobias Bühler
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister