Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundremmingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit14.502.900,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit3.509.700,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gundremmingen, den 20. Oktober 2025
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 07.10.2025 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO enthält.

Der Haushaltsplan samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.

Gundremmingen, 20.10.2025
gez. Tobias Bühler
Erster Bürgermeister