Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel hat mit Sitzung am 27.03.2025 die vorgenannte Satzung beschlossen.
Im Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 30 vom 25. Juli 2025 wurde die 5. Änderungssatzung vom 27. April 2025 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel vom 15. Juli 2002 bekannt gegeben.
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG i.V. § 30 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde hiermit hingewiesen; der jeweilige Satzungstext wird nachrichtlich im Anhang bekannt gegeben.
Offingen, 01. August 2025
Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Roman Bihler
Leitung Hauptamt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ hat in der Sitzung vom 27.03.2025 eine 5. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbands Mindel-Kammel vom 15.07.2002 beschlossen.
Diese Änderung der Verbandssatzung ist nur anzeigepflichtig (Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit –KommZG-) und bedarf keiner Genehmigung.
Das Landratsamt Günzburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die 5. Änderung der Verbandssatzung gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend amtlich bekannt.
5. Änderungssatzung vom 27.03.2025
zur Verbandssatzung
vom 15. Juli 2002
Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende
5. Änderungssatzung vom 27.03.2025
zur Verbandssatzung
vom 15. Juli 2002
§ 1
§ 14 der Verbandssatzung lautet neu:
§ 14 Zuständigkeit des Verbandsausschusses
(1) Der Verbandsausschuss ist zuständig,
(2) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft.
Offingen, den 28.03.2025
Abwasserverband Mindel-Kammel
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender