5. Änderungssatzung vom 27. März 2025 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel vom 15. Juli 2002

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel hat mit Sitzung am 27.03.2025 die vorgenannte Satzung beschlossen.

Im Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 30 vom 25. Juli 2025 wurde die 5. Änderungssatzung vom 27. April 2025 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel vom 15. Juli 2002 bekannt gegeben.

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG i.V. § 30 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde hiermit hingewiesen; der jeweilige Satzungstext wird nachrichtlich im Anhang bekannt gegeben.

Offingen, 01. August 2025
Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Roman Bihler
Leitung Hauptamt


ABWASSERVERBAND MINDEL-KAMMEL
5. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel

    Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ hat in der Sitzung vom 27.03.2025 eine 5. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbands Mindel-Kammel vom 15.07.2002 beschlossen.
    Diese Änderung der Verbandssatzung ist nur anzeigepflichtig (Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit –KommZG-) und bedarf keiner Genehmigung.

    Das Landratsamt Günzburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die 5. Änderung der Verbandssatzung gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend amtlich bekannt.

    5. Änderungssatzung vom 27.03.2025
    zur Verbandssatzung
    vom 15. Juli 2002

      Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende

      5. Änderungssatzung vom 27.03.2025
      zur Verbandssatzung
      vom 15. Juli 2002

        § 1
        § 14 der Verbandssatzung lautet neu:

        § 14 Zuständigkeit des Verbandsausschusses

        (1) Der Verbandsausschuss ist zuständig,

        1. die Beamten des Zweckverbandes im Rahmen des Stellenplans zu ernennen, zu einem anderen Dienstherrn abzuordnen oder zu versetzen, in den Ruhestand zu versetzen und zu entlassen;
        2. die Angestellten und Arbeiter des Zweckverbandes im Rahmen des Stellenplanes einzustellen, höher zu gruppieren und zu kündigen;
        3. Bausummen bis zu 60.000 € und sonstige Lieferungen und Leistungen bis zu 10.000 € zu vergeben;
        4. Maßnahmen gegen Verbandsmitglieder zur zwangsweisen Durchsetzung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband einzuleiten;
        5. die notwendigen Unterhaltungsarbeiten zu ermitteln und die von dem Vorsitzenden und
          den Dienstkräften des Zweckverbandes zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgeübten Tätigkeiten laufend zu überwachen;
        6. für die Vorbereitung der Verbandsversammlung;
        7. für den Erwerb von Grundstücken;
        8. über die Aufnahme von Darlehen zu entscheiden.

        (2) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden.

        § 2
        Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft.

        Offingen, den 28.03.2025
        Abwasserverband Mindel-Kammel

        Thomas Wörz
        Verbandsvorsitzender