Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und anderen hoheitlichen Dokumenten ausschließlich digitale Passbilder verwendet werden. Papierfotos, selbstgemachte Bilder (z. B. mit dem Smartphone), Ausdrucke aus Foto-Apps oder Fotokabinenaufnahmen sind dann nicht mehr zulässig.
Diese bundesweit einheitliche Regelung basiert auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und Ausländerwesen. Ziel ist es, Manipulationen – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – zu verhindern. Dabei werden mehrere Gesichter digital zu einem Foto verschmolzen, was die Sicherheit und Identität des Ausweisdokuments gefährdet.
Zu den zertifizierten Anbietern zählt unter anderem die Drogeriemarktkette dm, die ihre eigene Filialstruktur an die staatliche Cloud angebunden hat. Dort können Sie Ihr Passbild direkt digital erfassen lassen. Auch der Fotofachverband RingFoto bietet eine entsprechende Lösung für Fotostudios an – eine Mitgliedschaft im Verband ist dafür nicht erforderlich.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Digitale Passbilder müssen künftig von zertifizierten Fotografen oder Fotostudios erstellt und über das E-Passfoto-System sicher an die zuständige Behörde übermittelt werden.
So funktioniert’s:
Hinweis: Eine deutschlandweite Suche nach zertifizierten Fotografen ist unter www.alfo-passbild.com möglich.
Viele Bürgerämter bieten künftig die Möglichkeit, Passfotos direkt vor Ort aufzunehmen – mithilfe spezieller Lichtbilderfassungssysteme der Bundesdruckerei (z. B. Point-ID). Die Gebühr hierfür beträgt in der Regel 6,00 Euro pro Lichtbild.
Wichtig:
In unserer Behörde steht derzeit noch kein solches Aufnahmegerät zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald eine Vor-Ort-Aufnahme möglich ist.
Ab dem 1. Mai 2025 gilt: