Bekanntmachung – Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Hinter den Gärten III” in Offingen: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Offingen hat in seiner Sitzung vom 02.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter den Gärten III“ in Offingen aufzustellen. Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1060, 1061 (Teilfläche) und 1062 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Offingen, und ist aus dem, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Offingen hat in seiner Sitzung vom 05.08.2024 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing. (FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.10.2023, geändert am 05.08.2024, gebilligt.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf (Satzung, Planzeichnung, Begründung mit Anlagen) in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 auf der Internetseite der Marktgemeinde Offingen (www.vgem-offingen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der Planentwurf bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, BürgerServiceCenter, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag08:00 – 12:15 Uhr
zusätzlich Montag14:00 – 16:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag14;00 – 18:00 Uhr

Für den Bebauungsplan „Hinter den Gärten III“ sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar und können im selben Zeitraum eingesehen werden:

  • Landratsamt Günzburg (Stellungnahme vom 21.02.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum flächensparenden Bauen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und zum Artenschutz, zum Schallschutz, zu Grundwasserschutz und Altlastenvorsorge sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser und Bodenaushub.
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Günzburg (Stellungnahme vom 24.11.2023):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum flächensparenden Bauen sowie zur Solarenergienutzung.

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Entwurf des Bebauungsplans. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information über die Verwendung personenbezogener Daten für Bauleitplanverfahren gemäß Art 13 und 14 DSGVO“.

Offingen, den 11.04.2025
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister