Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 10. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich, bestehend aus dem teilräumlichen Geltungsbereich 1 und 2, ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 54.000 m². Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes Pfaffenbogen in Offingen. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2006 (Teilfläche), 2033, 2034, 2035, 2036 (Teilfläche), 2036/3 (Teilfläche), 2037 (Teilfläche), 2038 und 2047/1 (Teilfläche), Gemarkung Offingen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Der Markt trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung.
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 10. März 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10. März 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10. März 2025, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen,
vom Montag, den 17. März 2025 bis einschließlich Dienstag, den 15. April 2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr |
Montag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
öffentlich aus. Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist hier veröffentlicht.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Vorentwurf – Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Offingen, 14.03.2025
gez. 1. Bgm. Thomas Wörz