3. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 20. März 2014

Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2025 die 3. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 20. März 2014 beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht.

Offingen, 11. März. 2025
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Leitung Abteilung 1 – Hauptamt


3. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 20. März 2014

§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz des Marktes 89362 Offingen für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke fürbei einer Nutzungsdauer vonbei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
ein Mehrzweckfahrzeug MZF14 Jahren 3,31 Euro
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF25 Jahren 2,49 Euro
ein HLF 2025 Jahren 6,55 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)25 Jahren 5,07 Euro
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25) bzw. TLF 16/24-Tr)25 Jahren 2,91 Euro
ein Versorgungs-LKW25 Jahren 6,94 Euro
ein Mannschaftstransportwagen (MTW)15 Jahren 2,83 Euro
ein Transporter/Pritschenwagen10 Jahren1,64 Euro
ein Anhänger15 Jahren1,65 Euro
ein Mehrzweckboot25 Jahren0,00 Euro

2.  Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde fürbei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
ein Mehrzweckfahrzeug MZF  29,21 Euro
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF  42,03 Euro
ein HLF 20125,15 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)  88,76 Euro
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr)  58,66 Euro
ein Versorgungs-LKW132,65 Euro
ein Mannschaftstransportwagen (MTW)  23,25 Euro
ein Transporter/Pritschenwagen    7,81 Euro
ein Anhänger    5,48 Euro
ein Mehrzweckboot  25,32 Euro

3.  Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (der gemeindliche Eigenanteil von 10 % ist bereits berücksichtigt):  33,00 Euro

3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst und je Feuerwehrdienstleistenden der jeweils gültige Stundensatz nach § 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)erhoben.

Abweichend von Nr. 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. April 2025 in Kraft.

Offingen, 11.03.2025
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz              (Siegel)
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister