Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2025 die 3. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 20. März 2014 beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht.
Offingen, 11. März. 2025
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Leitung Abteilung 1 – Hauptamt
§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz des Marktes 89362 Offingen für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer Nutzungsdauer von | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 14 Jahren | 3,31 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF | 25 Jahren | 2,49 Euro |
ein HLF 20 | 25 Jahren | 6,55 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 25 Jahren | 5,07 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25) bzw. TLF 16/24-Tr) | 25 Jahren | 2,91 Euro |
ein Versorgungs-LKW | 25 Jahren | 6,94 Euro |
ein Mannschaftstransportwagen (MTW) | 15 Jahren | 2,83 Euro |
ein Transporter/Pritschenwagen | 10 Jahren | 1,64 Euro |
ein Anhänger | 15 Jahren | 1,65 Euro |
ein Mehrzweckboot | 25 Jahren | 0,00 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für | bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 29,21 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF | 42,03 Euro |
ein HLF 20 | 125,15 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 88,76 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) | 58,66 Euro |
ein Versorgungs-LKW | 132,65 Euro |
ein Mannschaftstransportwagen (MTW) | 23,25 Euro |
ein Transporter/Pritschenwagen | 7,81 Euro |
ein Anhänger | 5,48 Euro |
ein Mehrzweckboot | 25,32 Euro |
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (der gemeindliche Eigenanteil von 10 % ist bereits berücksichtigt): 33,00 Euro
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst und je Feuerwehrdienstleistenden der jeweils gültige Stundensatz nach § 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)erhoben.
Abweichend von Nr. 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. April 2025 in Kraft.
Offingen, 11.03.2025
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister