Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Offingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 816.800,00 € |
und im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 67.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 387.200 € (Umlagesoll) im Grundschulbereich und auf 311.700 € (Umlagesoll) im Mittelschulbereich festgesetzt.
b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbands umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 0,00 € (Umlagesoll) im Grundschulbereich und auf 0,00 € (Umlagesoll) im Mittelschulbereich festgesetzt.
c) Für die Bemessung der Umlage 2025 wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 herangezogen (Bemessungsgrundlage).
d) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 279 Schülern (ohne Gastschüler und Zuweisungen) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler
im Verwaltungshaushalt | im Grundschulbereich im Mittelschulbereich | 2.127,47 € (Vj. 2.371,43 €) 3.213,40 € (Vj. 3.771,25 €) |
im Vermögenshaushalt | im Grundschulbereich im Mittelschulbereich | 0,00 € (Vj. 172,67 €) 0,00 € (Vj. 636,25 €) |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Offingen, den 06. Februar 2025
Thomas Wörz, Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 03. Februar 2025 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG enthält.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Offingen, den 06. Februar 2025
gez. Thomas Wörz, Verbandsvorsitzender