Der Gemeinderat Gundremmingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 die 1. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde 89355 Gundremmingen vom 15.12.2023 beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht.
Offingen, 14. Feb. 2025
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Leitung Abteilung 1 – Hauptamt
§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Gemeinde 89355 Gundremmingen für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer Nutzungsdauer von | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km (*800 km) und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 15 Jahren | 3,42 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 25 Jahren | 10,34 Euro |
ein Strahlenschutzfahrzeug | 25 Jahren | 2,54 Euro * |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 25 Jahren | 7,30 Euro * |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom bei jährlich 80 (*50, **60) Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/ Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 39,72 Euro ** |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 122,28 Euro |
ein Strahlenschutzfahrzeug | 77,30 Euro * |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 158,76 Euro ** |
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 28,00 €
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst und je Feuerwehrdienstleistenden der jeweils gültige Stundensatz nach § 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)erhoben.
Abweichend von Nr. 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. März 2025 in Kraft.
Gundremmingen, den 14. Feb. 2025
89355 Gundremmingen
Gez. Tobias Bühler (Siegel)
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister