Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes – Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Gundremmingen hat am 21.10.2021 beschlossen, für das Baugebiet „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ den wirksamen Bebauungsplan zu ändern bzw. zu erweitern, im Sinne des § 30 BauGB.

Das Plangebiet liegt nord-westlich des Siedlungsbereiches von Gundremmingen und westlich der Staatsstraße 2025.

Das bestehende Sondergebiet soll nach Süd-Westen erweitert werden um in Zuordnung der bestehenden Biogasanlage, eine weitere Biogasanlage, ein Rinderstall als auch ein Betriebsleiterwohnhaus erstellen zu können.
(Sondergebiet „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb“ gemäß § 11 BauNVO).

Der Entwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ 1. Änderung und Erweiterung mit Textteil und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.12.2024, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen

vom 24.02.2025 bis einschl. 26.03.2025

öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvor-habens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus sind Einschränkungen der freien Zugänglichkeit hinsichtlich besonderer Zugangsregelungen sowie Öffnungszeiten möglich. Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs des Bebauungsplanes im Internet Gebrauch zu machen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltrelevante Informationen sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 / § 4 Abs. 1 BauGB sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
UmweltberichtDip. Ing. (FH) Cornelia Sing
Landschaftsplanung, Meitingen vom 12.12.2024
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete, Schutzgut Mensch, Kultur und Sachgüter, Emissionen und Umgang mit Abfällen und Abwässern, Wechselwirkungen
FachgutachtenDip. Ing. (FH) Cornelia Sing
Landschaftsplanung, Meitingen vom 12.12.2024
Ausgleichsflächenpläne
Fachgutachtenigi CONSULT GmbH
Oberdorfstraße 12
91747 Westheim
Vom 02.12.2024
Schalltechnische Untersuchung
FachgutachtenIng.-Büro für Garten- und
Landschaftsplanung
Dipl.-Ing.(FH) Johanna Keil Landschaftsarchitektin
Jakobstal 60 89407 Dillingen
Artenschutzfachliche Bewertung
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeAmt für Ernährung,
Landwirt-schaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim vom 07.02.2022
Belange der Forst- und Landwirtschaft
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeBund Naturschutz, Kreisgruppe Günzburg vom 03.02.2022Zur Tierhaltung und Biogasnutzung / Energieeffizienz
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeLandratsamt Günzburg, Stellungnahme vom 11.03.2022Ortsplanung, Immissionsschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegierung von Schwaben vom 18.03.2022Zur Siedlungsentwicklung und
regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegionalverband Donau-Iller vom 21.02.2022Zum regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeWasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 25.01.2022Zur Wasserwirtschaft

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter. http://www.vgem-offingen.de (Rubrik: Aktuelle Bauleitplanungen – Gemeinde Gundremmingen) veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. Mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gundremmingen, 14.02.2025
gez. Tobias Bühler
1. Bürgermeister