Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeiti-gen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebau-ungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Gemeinde Gundremmingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt umfasst im Teilbereich Gundremmingen eine Fläche von rd. 10,3 ha (schwarz). Das kommunenübergreifende Plangebiet befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Gundremmingen und verläuft weiter nördlich innerhalb des Stadt-gebietes Lauingen (weiß). Die Verwaltungsgrenze zwischen den Kommunen ist rot dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich im Teilbereich Gundremmingen beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2151 und 2154, Gemarkung und Gemeinde Gundremmingen. Die Planung dient zur Siche-rung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat in der Sitzung vom 19. September 2024 den Vorent-wurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 19. September 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht) gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 19. Sep-tember 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Mittwoch, dem 9. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, dem 11. November 2024
im Internet unter https://gundremmingen.de/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen während der genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.

Rathaus Offingen
Marktstr. 19
89362 Offingen

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08:00 – 12:15 Uhr
Montag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.


Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf BP „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Gemeinde Gundremmingen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasser Themen
Umweltbericht Kling Consult GmbHMensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-falls öffentlich ausliegt.


Gundremmingen, den 04.10.2024

Gemeinde Gundremmingen
Gez. Tobias Bühler
1. Bürgermeister