Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundremmingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.068.500,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.826.400,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gundremmingen, den 04. September 2024 Tobias Bühler Erster Bürgermeister
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 30.08.2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO enthält.
Der Haushaltsplan samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Gundremmingen, 04.09.2024 gez. Tobias Bühler Erster Bürgermeister