Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Offingen, den 17.06.2024
Thomas Wörz
1. Bürgermeister
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 13. März 2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG enthält.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Offingen, den 17. Juni 2024 gez. Thomas Wörz, 1. Bürgermeister