Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solarpark Tongrube“
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ beschlossen.
Ziel dieser Änderung ist es, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1, 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.
Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden.
Mit der Ausfertigung der Flächennutzungsplanänderung wurde Wankner und Fischer GmbH, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Eching b. Freising beauftragt.
Die in der Sitzung des Marktgemeindesrates vom 08.04.2024 in der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zur Flächennutzungsplanänderung sind in die Unterlagen eingearbeitet worden. Der ausgearbeitete Planentwurf i.d.F. vom 08.04.2024 gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ i.d.F. vom 08.04.2024, bestehend aus
• dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
• der Begründung mit Umweltbericht
• der in den Unterlagen genannten Anlagen und
• der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung in der Zeit
vom 29.04.2024, für die Dauer von 31 Tagen, bis einschließlich 29.05.2024
eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Offingen unter folgendem Link: https://www.offingen.de/ unter der Rubrik “Aktuelle Bauleitplanungen” sowie im zentralen Internetportal des Landes Bayern unter folgendem Link: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ (Offingen -> Bauleitplanungsseite -> Aktuelle Bauleitplanungen)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Rathaus der VG Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Freitag 8:00 – 12:15 Uhr, Montag 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung oder ihrer möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch zugesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mail:
Fax: 08224 9697 31
Postanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen
Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Die folgenden umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Naturraum
• Geologie, Relief und Geländegestalt
• Potentielle Natürliche Vegetation
• Bodendenkmäler
• Altlasten
• Wasser
• Klima
• Schutzgut Arten und Lebensräume
• Schutzgut Boden
• Schutzgut Wasser
• Schutzgut Klima und Luft
• Schutzgut Landschaftsbild
• Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
• Schutzgut Mensch, Wohnumfeld, Lärm und Verkehr
Informationen zu geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich im Umweltbericht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsverordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Offingen, den 26.04.2024
Markt Offingen
Thomas Wörz, 1. Bürgermeister