über die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzugsplanes Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
2. Änderung des Flächennutzungsplan “Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“
Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg – Günzburg“ zu ändern. Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen, um die Planungsvoraussetzungen für die beidseitige Erweiterung einer bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahnlinie.
Weiterhin wurde der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.
Der Geltungsbereich für die 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
• 300, 389 und 390 Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha
Die Lage und der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung können aus dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
Mit der Aufstellung der Bauleitplanverfahren wurde Johanna Keil, Landschaftsarchitektin, aus Dillingen beauftragt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.
Die in der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind in die Unterlagen zur 2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg – Günzburg“ eingearbeitet und in der Sitzung des Markt Offingen am 06.11.2023 gebilligt worden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. der Bebauungsplan “Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“, bestehend aus
• dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes, bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans,
• der Begründung mit Umweltbericht,
• der in den Unterlagen genannten Anlagen und
• der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
vom 26.02.2024 bis 28.03.2024
eingesehen werden auf der Internetseite des Marktes Offingen unter folgendem Link: https://www.offingen.de/ unter der Rubrik “Aktuelle Bauleitplanungen” bzw. der Adresse https://www.offingen.de/de-user-Bauleitplanungen-index.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Bayern unter folgendem Link: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ (Offingen->Bauleitplanungsseite->Aktuelle Bauleitplanungen)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in der oben genannten Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur 2. Flächennutzungsplanänderung oder den damit verbundenen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch zugesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mail:
Fax: +08224 9697 31
Postanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen
Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Die folgenden umweltbezogenen Informationen wurden zur Erarbeitung herangezogen:
• Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP) – Landkreis Günzburg – Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg, November 2001 (digital).
• Alle Kartendienste aus den Online-Kartendiensten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter https://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/kartendienste/index.htm />• Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. –
Ein Leitfaden (ergänzte Fassung) – Bayerisches Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (BayStmLU), Hrsg., München, Januar 2021.
• Bundesamt für Naturschutz: Klima- und Naturschutz: Hand in Hand Ein Handbuch für Kommunen, Regionen, Klimaschutzbeauftragte, Energie-, Stadt- und Landschaftsplanungsbüros – Heft 6: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Planung und Installation mit Mehrwert für den Naturschutz, Stand Juni 2018
• Biotopkartierung Bayern Flachland – Biotopbeschreibungen Blatt 7528 – Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg, 2011
• Der Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung – Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (BayStMI) und Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (BayStMUGV), Hrsg., München, Januar 2006
• FIS-Natur Online (FIN-Web), Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz – Online-Viewer, Bayerische Landesamt für Umwelt, Augsburg (LfU), Stand 2020, digitale Fassung unter http://gisportalumwelt2.bayern.de/finweb/
• Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG), Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg, Stand 2015, digitale Fassung unter http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewer-flood/flood/.
• ISE (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme) (Hg.) (2018): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. Fassung vom 03.01.2018. Zusammengestellt von Dr. Harry Wirth Bereichsleiter Bereichsleiter Photovoltaik
• Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Stand 28.11.2007, ARGE Monitoring PV-Anlagen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
• Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013. – Bayerisches Staatministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Hrsg., München, August 2013, digitale Fassung
http://www.stmwmet.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungsprogramm-bayern-lep/.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen der Flächennutzungsplanänderung zugrunde und liegen zur Einsichtnahme vor:
1. Umweltbericht zur 2. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach- An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“
2. eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange davon folgende Stellungnahme mit Rückmeldung zum Flächennutzungsplan, in der auf Umweltbelange eingegangen wird
a) Staatliches Bauamt Krumbach, 06.02.2023; Aussagen zur Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
b) Eisenbahn Bundesamt, 31.01.2023; Aussagen zu Bepflanzungen
c) Regierung von Schwaben, 24.01.2023; Aussagen zum Überschwemmungsgebiet-Verweis auf Fachstellen
d) Landratsamt Günzburg, 30.03.2023; Aussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege, Aussagen zu Wasserrecht und Bodenschutz
e) Bund Naturschutz, 12.01.2023; Aussagen zur Pflege
f) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Aussagen zur Landwirtschaft
Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Ebenso entsprechende Wechselwirkungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche und Boden finden sich in der Unterlage Umweltbericht. Die Stellungnahme 2d) LRA Günzburg zu Wasserrecht und Bodenschutz wurde ebenfalls in der Planung berücksichtigt.
• Aussagen zu vorhandenen Bodentypen
• Angaben zu Versiegelung
• Aussagen zu Alternativflächen (Unterlagen Nr. 6 Umweltbericht)
• Aussagen zu Altlasten (Stellungnahme LRA Günzburg Wasserrecht)
• Eingefügt: Aussagen zur Auswirkung auf den Boden
• Eingefügt: Aussagen zu Oberflächenwasser und Erosion
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in den Unterlagen im Kap. 3.6 Umweltbericht:
• Aussagen zu den Auswirkungen von Lärm
• Aussagen zur Blendwirkung
• Aussagen zu Sichtbeziehungen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume, biologische Vielfalt finden sich in den Unterlagen im Kap. 3.1 im Umweltbericht:
• Aussagen zur tatsächlichen Vegetation
• Aussagen zu einem gesetzlich geschützten Biotop außerhalb des Plangebiets.
• Aussagen zu den Auswirkungen auf den Lebensraum für Pflanzen und Tiere:
Tierwelt: Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung;
keine geschützten Pflanzenarten bekannt oder zu erwarten im Planungsgebiet
• Aussagen zu Biotopen
• Natura- 2000- Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler sind von der Planung nicht betroffen
• negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Unterlagen im Kap. 3.3: Umweltbericht. Die Stellungnahme 2d) LRA Günzburg zu Wasserrecht und Bodenschutz wurde ebenfalls in der Planung berücksichtigt.
• Aussagen zur Abflusssituation des Niederschlagswassers und möglicher Beeinträchtigung des Grundwassers
• Erfordernis zur Beantragung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in den Unterlagen in Kap. 3.4 Umweltbericht:
• Aussagen zur Frischluftproduktion
• Aussagen zum Luftaustausch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in den Unterlagen im Kap. 3.5 Umweltbericht:
• Beschreibung der Merkmale, die das Landschaftsbild prägen
• Aussagen zur Eingrünung
• Aussagen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur finden sich in den Unterlagen im Kap. 3.7 Umweltbericht:
• Aussagen zu Kulturgütern;
• Aussagen zum Umgang mit Bodenfunden
• Bau- und Bodendenkmäler werden durch die Planung nicht berührt.
Informationen zu geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, sowie geplante Überwachungsmaßnahmen finden sich in der Unterlage 1 (Umweltbericht). Die Aussagen beziehen sich in erster Linie auf die Durchführung und den Bestand der vorgeschlagenen Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Offingen, den 23.02.2024
Markt Offingen
Thomas Wörz, 1. Bürgermeister