Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ zu ändern.
Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen Photovoltaikanlage „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.
Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
· 300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha
Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden
Mit der Ausfertigung der Flächennutzungsplanänderung wurde Johanna Keil, Landschaftsarchitektin, aus Dillingen beauftragt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.
Die in der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind in die Unterlagen zur 2. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg – Günzburg“ eingearbeitet und in der Sitzung des Markt Offingen am 06.11.2023 gebilligt worden.
Aus diesem Grund können die ausgearbeiteten Unterlagen der 2. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 01.10.2022, in der Zeit vom
22.01.2024 bis 23.02.2024
bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, im Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten und jederzeit im Internet unter https://www.offingen.de/de-user-Bauleitplanungen-index.html eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Offingen,12.01.2024
Thomas Wörz, 1. Bürgermeister
Markt Offingen