Der Markt Offingen als örtlich zuständige Straßenbaubehörde beabsichtigt, gemäß Beschluss des Gemeinderates Offingen vom 03.11.2025, folgenden öffentlichen Verkehrswegen die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche zu entziehen, da diese gemäß der vorangegangenen Bauleitplanung in Privateigentum übergehen:
Die Unterlagen und der Lageplan mit Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Verkehrsflächen können während der Öffnungszeiten des Rathauses Offingen, Bauamt, Zi. 11, Marktstr. 19, 89362 Offingen, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformsatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Offingen, den 14.11.2025
gez. 1. Bürgermeister Thomas Wörz