Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach der Hochwasserkatastrophe 2024 ist das Bedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger verständlich, ihre Grundstücke künftig auch privat besser zu schützen. Der Markt Offingen begrüßt grundsätzlich dieses Engagement für den privaten Hochwasserschutz.
Dabei ist jedoch zu beachten:
Bauleitplanerische Festsetzungen und wasserrechtliche Vorgaben dürfen nicht ignoriert werden.
Maßnahmen wie Mauern, Aufschüttungen oder sonstige bauliche Veränderungen am Grundstück sind grundsätzlich vorab mit der Verwaltung abzustimmen.
Gerade in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen gibt es meist klare Festsetzungen zu Geländeoberflächen, Einfriedungen und baulichen Anlagen.
Einzelfälle zeigen, dass Schutzmaßnahmen ohne Genehmigung errichtet wurden – das ist nicht zulässig und kann Rückbauverfügungen zur Folge haben.
Deshalb unser dringender Appell:
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz Ihres Grundstücks gegen Hochwasser planen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Bauverwaltung auf. Gemeinsam finden wir auch in schwierigen Fällen tragfähige Lösungen – wie bereits erfolgreich in mehreren Fällen geschehen.
Ihr
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister