Bekanntmachung über die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat in der Sitzung vom 15.10.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der bisher als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellten Fläche des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche – Transformation des ehemaligen Kernkraftwerkstandorts“ geführt. Die Änderung wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt; der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

Der räumliche Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 35,8 ha. Er beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 2262/6, 2290/4, 2290/5, 2323, 2323/1, 2323/2, 2361, 2361/6, 2361/10, 2361/17, 2361/18, 2361/19, 2361/21, 2361/22 und 2361/23, jeweils ganz oder teilweise, Gemarkung Gundremmingen.
Maßgeblich ist die Abgrenzung im Lageplan.

Ziel der Planung ist es, die bisher dargestellte Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität: Umspannwerk, Trafostation“ in eine Sonderbaufläche zu ändern. Die Zweckbestimmung lautet „Energieerzeugung sowie Kern- und Fusionstechnologie und Nuklearmedizin – Rückbau, Zwischenlagerung, Erforschung, Entwicklung, Nutzung, Produktion und Anwendung“ (EKFN). Damit sollen die Nachfolgenutzungen des ehemaligen Kernkraftwerkstandorts planungsrechtlich vorbereitet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Oktober 2026 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Sonderbaufläche – Transformation des ehemaligen Kernkraftwerkstandorts“ und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15. Oktober 2026, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 9. November 2026 bis einschließlich 11. Dezember 2026

im Internet unter https://gundremmingen.de/bauleitplanung/ sowie zusätzlich über das zentrale Landesportal DiPlanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag bis Freitag08:00 – 12:15 Uhr
Montag14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 – 18:00 Uhr

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung; Auskünfte erteilt die Verwaltungsgemeinschaft Offingen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sind bevorzugt elektronisch über DiPlanung oder per E-Mail an die Verwaltungsgemein-schaft Offingen () zu übermitteln.
Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung „Sonderbaufläche – Transformation des ehemaligen Kernkraftwerkstandorts“
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasser Themen
Umweltbericht Kling Consult GmbH, Krumbach, 15. Oktober 2026Schutzgüter Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Artenschutz; Natura-2000-Gebiete (FFH-Vorprüfung: FFH-Gebiet 7428-301 „Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt“, SPA-Gebiet 7428-471 „Donauauen“); Fläche; Boden und Wasser; Klima und Luft; Landschaft (angrenzende Landschaftsschutzgebiete); Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen (u. a. mit dem benachbarten Bebauungsplan „Sondergebiet Energieerzeugung – Gasturbinenkraftwerk“); Emissionen, Abfälle und Abwasser; Eingriff und Ausgleich; Planungsalternativen; Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen oder Katastrophen (Störfallrecht, Sicherheitsabstände); Monitoring

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSG-VO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gundremmingen, 06.11.2026
gez. Anton Frei,
Zweiter Bürgermeister