Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel hat mit Sitzung am 09.07.2026 die vorgenannte Satzung beschlossen.
Im Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 36 vom 04. September 2026 wurde die 6. Änderungssatzung vom 09. Juli 2026 zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel vom 15. Juli 2002 bekannt gegeben.
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG i.V. § 30 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wird auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde hiermit hingewiesen; der jeweilige Satzungstext wird nachrichtlich im Anhang bekannt gegeben.
Offingen, 11. September 2026
Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Roman Bihler
Leitung Hauptamt
ABWASSERVERBAND MINDEL-KAMMEL
6. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ hat in der Sitzung vom 09.07.2026 eine 6. Änderung der Verbandssatzung des
Abwasserverbands Mindel-Kammel vom 15.07.2002 beschlossen.
Diese Änderung der Verbandssatzung ist nur anzeigepflichtig (Art. 48 Abs. 2 des
Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit –KommZG-) und bedarf keiner
Genehmigung.
Das Landratsamt Günzburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die 6. Änderung der Verbandssatzung gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend amtlich bekannt.
ABWASSERVERBAND MINDEL-KAMMEL
Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel” erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende
6. Änderungssatzung
vom 09.07.2026
zur Verbandssatzung vom 15. Juli 2002
§ 1
§ 10 der Verbandssatzung lautet neu:
§ 10
Zuständigkeit der Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für
(2) Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zugewiesenen Gegenstände, soweit nicht der Verbandsausschuss nach § 14 zuständig ist. Sie ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über
(3) Die Verbandsversammlung kann die Zuständigkeit nach Abs. 2 allgemein oder für den Einzelfall auf den Verbandsausschuss oder den Verbandsvorsitzenden übertragen. Sie kann die Übertragung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§2
§ 14 der Verbandssatzung lautet neu:
§ 14
Zuständigkeit des Verbandsausschusses
(1) Der Verbandsausschuss ist zuständig,
(2) Der Verbandsausschuss ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten, die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden.
§3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft.
Offingen, den 09.07.2026
Abwasserverband Mindel-Kammel
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender