Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Veröffentlichung sowie öffentlichen Auslegung
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 10. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 20.553 m² zuzüglich externer naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen (ca. 5.625 m²). Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 247 und 248, Gemarkung Schnuttenbach sowie die externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen Grundstücke Fl.-Nrn. 856 und 857 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Offingen.


Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf, geeignete Flächen für die Umsiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Der Markt trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung.
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 6. Juli 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ in der Fassung vom 6. Juli 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ in der Fassung vom 6. Juli 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen und Hinweise/nachrichtliche Übernahmen) und Teil C (Begründung einschließlich Umweltbericht), werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom Montag, den 10. August bis einschließlich Freitag, den 11. September 2026,
im Internet unter https://offingen.de/aktuelle-bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr |
| Montag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
öffentlich aus.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln (). Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf – GE Grabenäcker West. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststun-den zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Baugrund- und Altlastengutachten zum Bebauungsplan „GE Grabenäcker West“, Markt Offingen | Kling Consult GmbH, Krumbach, 12. November 2025 einschließlich 1. Aktualisierung vom 16. Februar 2026 | Geologie und Baugrund, Bautechnik und Gründung, Altlasten und Wasserwirtschaft |
| Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Lebensmittelmarkt Kr. GZ 28“, Markt Offingen | Ingenieurbüro Greiner, Germering, 23.09.2016 | Gewerbelärm |
| Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan „GE Grabenäcker West“, Markt Offingen | Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. März 2026 | Einflüsse auf geschützte Arten nach europäischem Artenschutzrecht |
| Risikobeurteilung Hochwasser und Starkregen | Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026 | Hochwasser, Starkregen/Sturzflut, wild abfließendes Wasser, Grundwasser, PFAS-Wechselwirkung |
| Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) | Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, Schreiben vom 6. Mai 2026 | Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Boden, Niederschlagswasser, landwirtschaftliche Immissionen (Lärm, Geruch, Staub), Ortsrandeingrünung |
| Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 21. April 2026 | Flächensparen, Neuversiegelung, Vorrang Innenentwicklung | |
| Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 19. Mai 2026 | Naturschutz und Artenschutz (Biotop, Vermeidungsmaßnahmen, Eingriff/Ausgleich, gebietseigenes Pflanz- und Saatgut), Immissionsschutz (Lärm/Schallschutz), Bodenschutz (PFAS-Belastung) | |
| Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 19. Mai 2026 | Starkregenvorsorge, wild abfließendes Wasser, Grundwasser, Altlasten/PFAS, Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Offingen, 31.07.2026
gez. Thomas Wörz,
Erster Bürgermeister