Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“, Markt Offingen

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Veröffentlichung sowie öffentlichen Auslegung

Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 10. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 20.553 m² zuzüglich externer naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen (ca. 5.625 m²). Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 247 und 248, Gemarkung Schnuttenbach sowie die externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen Grundstücke Fl.-Nrn. 856 und 857 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Offingen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf, geeignete Flächen für die Umsiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Der Markt trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung.

Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 6. Juli 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ in der Fassung vom 6. Juli 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „GE Grabenäcker West“ in der Fassung vom 6. Juli 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen und Hinweise/nachrichtliche Übernahmen) und Teil C (Begründung einschließlich Umweltbericht), werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom Montag, den 10. August bis einschließlich Freitag, den 11. September 2026,
im Internet unter https://offingen.de/aktuelle-bauleitplanung/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen,
während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag08:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Montag14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln (). Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf – GE Grabenäcker West. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststun-den zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
Baugrund- und Altlastengutachten zum Bebauungsplan „GE Grabenäcker West“, Markt
Offingen
Kling Consult GmbH, Krumbach, 12. November 2025 einschließlich 1. Aktualisierung vom
16. Februar 2026
Geologie und Baugrund, Bautechnik und Gründung, Altlasten und
Wasserwirtschaft
Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Lebensmittelmarkt Kr. GZ 28“, Markt OffingenIngenieurbüro Greiner, Germering, 23.09.2016Gewerbelärm
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan „GE Grabenäcker West“, Markt
Offingen
Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. März 2026Einflüsse auf geschützte Arten nach europäischem Artenschutzrecht
Risikobeurteilung Hochwasser und StarkregenKling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026Hochwasser, Starkregen/Sturzflut, wild abfließendes Wasser, Grundwasser, PFAS-Wechselwirkung
Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. Juli 2026Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, Schreiben vom 6. Mai 2026Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Boden, Niederschlagswasser, landwirtschaftliche Immissionen (Lärm, Geruch, Staub), Ortsrandeingrünung
Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 21. April 2026Flächensparen, Neuversiegelung, Vorrang Innenentwicklung
Landratsamt Günzburg, Schreiben vom
19. Mai 2026
Naturschutz und Artenschutz (Biotop, Vermeidungsmaßnahmen, Eingriff/Ausgleich, gebietseigenes Pflanz- und Saatgut), Immissionsschutz (Lärm/Schallschutz), Bodenschutz (PFAS-Belastung)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 19. Mai 2026Starkregenvorsorge, wild abfließendes Wasser, Grundwasser, Altlasten/PFAS, Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Offingen, 31.07.2026
gez. Thomas Wörz,
Erster Bürgermeister