Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026: Markt Offingen

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Offingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit12.681.400,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit5.733.000,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)250 v. H.
b) für die Grundstücke (B)250 v. H.
2. Gewerbesteuer310 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Offingen, den 08.06.2026
Thomas Wörz
1. Bürgermeister


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 28.05.2026 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.

Offingen, 08.06.2026
gez. Thomas Wörz
1. Bürgermeister