Der Gemeinderat Rettenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2025 die 3. Änderungssatzung zur Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 27.11.2013 beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht.
Offingen, 18. März 2025
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Leitung Abteilung 1 – Hauptamt
§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Gemeinde 89364 Rettenbach für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | bei einer Nutzungsdauer von | bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 15 Jahren | 2,37 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Remshart | 20 Jahren | 3,46 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Harthausen | 20 Jahren | 3,22 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 Rettenbach | 25 Jahren | 4,45 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für | bei jährlich: 80 Ausrückestunden bei LF 10/MZF; 60 Ausrückestunden bei TSF und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 14,71 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Remshart | 78,28 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Harthausen | 74,86 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 Rettenbach | 82,48 Euro |
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet
(der gemeindliche Eigenanteil von 10 % ist bereits berücksichtigt): 33,00 Euro
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst und je Feuerwehrdienstleistenden der jeweils gültige Stundensatz nach § 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)erhoben.
Abweichend von Nr. 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. April 2025 in Kraft.
Rettenbach, den 18.03.2025
Gemeinde 89364 Rettenbach
Gez. Sandra Dietrich-Kast (Siegel)
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin