Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ beschlossen. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von rd. 10,3 ha (schwarz). Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet von Gundremmingen und grenzt unmittelbar südlich an das Stadtgebiet der Stadt Lauingen (Donau). Die Verwaltungsgrenze zur Stadt Lauingen (Donau) im Norden ist rot dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2151 und 2154, Gemarkung und Gemeinde Gundremmingen. Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundremmingen hat in der Sitzung vom 19. September 2024 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ Gemeinde Gundremmingen in der Fassung vom 19. September 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Gundremmingen“ in der Fassung vom 19. September 2024, bestehend aus Teil A und Teil B, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Mittwoch, dem 9. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, dem 11. November 2024,
im Internet unter https://gundremmingen.de/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen während der genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.
Rathaus Offingen
Marktstraße 19
89362 Offingen
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08:00 – 12:15 Uhr
Montag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf BP „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Gemeinde Gundremmingen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gundremmingen, den 04.10.2024
Gemeinde Gundremmingen
Gez. Tobias Bühler
1. Bürgermeister