Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Rettenbach

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Rettenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit    4.240.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit    2.595.600,00 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnah-men sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ….   350 v. H.
b) für die Grundstücke (B)……………………………………    350 v. H.
2. Gewerbesteuer …………………………………………….    320 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Rettenbach, 27.06.2024            gez. Dietrich-Kast 1. Bürgermeisterin


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 24. Juni 2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs.3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstr. 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.“

Rettenbach, 27. Juni 2024            gez. Dietrich-Kast 1. Bürgermeisterin