Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 937, 938, 939/2, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 948/1 und 948/2 der Gemarkung Offingen. Der Ausgleich soll durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe (Fl.Nr. 2938, 2939, 2940, Gmrkg. Offingen) erfolgen. Diese Flächen wurden in den räumlichen Geltungsbereich mit aufgenommen.
Gesamtgröße Geltungsbereich: rd. 16,5 ha (rd. 13,5 ha + rd. 3 ha externe Ausgleichsfläche)
Die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes können aus dem Planausschnitt entnommen werden.
Der Markt Offingen hat mit Beschluss vom 08.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Tongrube“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung in den Amtsräumen der Verwaltungs-gemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Offingen, den 19.07.2024
Markt Offingen
gez. Thomas Wörz, Erster Bürgermeister