Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat des Marktes Offingen hat am 03. November 2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark an der St 2025 Süd“ beschlossen. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in nebenstehenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von rd. 12,83 ha und verteilt sich auf vier Geltungsbereiche. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Offingen, entlang der Staatsstraße 2025.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 780, 781, 785, 778 und 748 in Gemarkung Schnuttenbach. Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Gemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 05. Oktober 2026 den Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark an der St 2025 Süd“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, gebilligt.

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark an der St 2025 Süd“ in der Fassung vom 05. Oktober 2026, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Montag, dem 26. Oktober 2026 bis einschließlich Mittwoch, dem 25. November 2026,

im Internet unter https://offingen.de/aktuelle-bauleitplanung/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) während der genannten Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag bis Freitag08:00 – 12:15 Uhr
Montag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 – 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an zur richten. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf 6. Änderung FNP.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasser Themen
Umweltbericht Ingenieurbüro Ryll GmbHMensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter
Artenschutzrechtlicher FachbeitragDr. Andreas SchulerVerbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Offingen, den 23.10.2026
gez. Thomas Wörz,
1. Bürgermeister