Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026: Gemeinde Rettenbach

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Rettenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit4.516.600,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit1.793.400,00 €

ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)250 v. H.
b) für die Grundstücke (B)250 v. H.
2. Gewerbesteuer320 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Offingen, den 29.06.2026
Sandra Dietrich-Kast
1. Bürgermeisterin


Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 22. Juni 2026 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG enthält.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs.3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstr. 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.“

Offingen, 29.06.2026
gez. Sandra Dietrich-Kast
1. Bürgermeisterin