Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte für den Markt Offingen, die Gemeinde Gundremmingen und die Gemeinde Rettenbach

Der Gutachterausschuss im Bereich des Landkreises Günzburg hat gemäß § 193 Abs. 3, § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) unter Auswertung der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte für den Landkreis Günzburg zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte für die Gemeinden Gundremmingen, Rettenbach und den Markt Offingen werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Bodenrichtwerte können vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen, Bürgerbüro ZimmerNr. 2) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nach der öffentlichen Auslegungsfrist kann gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von Jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg verlangt werden. Außerdem können die Bodenrichtwerte im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei eingesehen werden.

Markt Offingen
gez. Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Gemeinde Gundremmingen
gez. Tobias Bühler
Erster Bürgermeister

Gemeinde Rettenbach
gez. Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin