Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 17.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und am 31.07.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 21.05.2024 bis 21.06.2024.
In der Sitzung vom 18.05.2026 hat der Gemeinderat Rettenbach den Entwurf zum 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.05.2026 gebilligt.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rettenbach ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage westlich von Rettenbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren ge-mäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sowie der zunehmenden Bedeutung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung unterstützt die Gemeinde Rettenbach mit dem Vorhaben den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig soll durch die Planung eine langfristig umweltverträgliche Nutzung der Fläche ermöglicht werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Mit der Planung soll eine Kombination aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und solarer Energieerzeugung ermöglicht werden. Die bislang im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten Flächen werden daher entsprechend der geplanten Nutzung geändert.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ dargestellt werden. Vorhabenträger ist die Firma Voltgrün Energie GmbH.
Die Aufstellung des 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, kann mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rettenbach unter https://gemeinde-rettenbach.de/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus Offingen, Marktstr. 19, 89362 Offingen im Bürgerbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten sind:
| Montag – Freitag | 08:00 – 12:15 Uhr |
| Montag | 14:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 – 18:00 Uhr |
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan-gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Rettenbach, den 12.06.2026
gez. Sandra Dietrich-Kast, Erste Bürgermeisterin