Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“

Der Gemeinderat Rettenbach hat in der Sitzung vom 17.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“ beschlossen und am 31.07.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 21.05.2024 bis 21.06.2024.
In der Sitzung vom 18.05.2026 hat der Gemeinderat Rettenbach den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“ in der Fassung vom 18.05.2026 gebilligt.

Geltungsbereich (o. M.)

Der Geltungsbereich befindet sich westlich von Rettenbach und umfasst die Flurnummer 301. Alle betroffenen Grundstücke liegen innerhalb der Gemeinde und Gemarkung von Rettenbach.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Westlich von Rettenbach“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage westlich von Rettenbach. Hierdurch soll die Erzeugung regenerativer Energien gefördert und ein Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Bundes sowie des Freistaats Bayern geleistet werden.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sowie der zunehmenden Bedeutung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung unterstützt die Gemeinde Rettenbach mit dem Vorhaben den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig soll durch die Planung eine langfristig umweltverträgliche Nutzung der Fläche ermöglicht werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Mit der Planung soll eine Kombination aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und solarer Energieerzeugung ermöglicht werden. Dadurch kann die bestehende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin aufrechterhalten und zugleich eine nachhaltige Stromerzeugung aus Sonnenenergie etabliert werden.
Als Voraussetzung für die Errichtung der Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB. Hierzu wird ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ ausgewiesen. Vorhabenträger ist die Firma Voltgrün Energie GmbH.

Verfahrensart

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Teil C), kann mit der Begründung (Teil D) und dem Umweltbericht (Teil E) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 15.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rettenbach unter https://gemeinde-rettenbach.de/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Zimmer 11, Marktstr. 19, 89362 Offingen) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag08:00 – 12:15 Uhr
Montag14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 – 18:00 Uhr

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern;
  • Gutachten zu Artenschutz, Immissionsschutz (Blendgutachten);
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung/ Abwasser, Lufthygiene, Klima und erneuerbare Energien, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz, Altlasten, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Brandschutz.
  • Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderan-gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rettenbach, den 12.06.2026
gez. Sandra Dietrich-Kast, Erste Bürgermeisterin