Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzei-tige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Ausle-gung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 7. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Feuerwehr – Kindergartenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 12.505 m². Das Plangebiet befindet sich angrenzend an gemischte Nutzungsstruktu-ren und die örtliche Feuerwehr in Offingen. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 594/1, 594/2, 594/3 und 3081 sowie die Teilflächen mit den Fl.-Nrn. 568/1 und 597/2, Gemarkung Offingen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-zungen für die Erweiterung der Feuerwehr. Zugleich werden angrenzende gemischte Nutzungsstrukturen sowie Wohnnutzungen in ihrem Bestand unter Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten und dem Erhalt des Gebietscharakters gesichert.
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 7. Juli 2025 den Vorentwurf des Be-bauungsplanes in der Fassung vom 7. Juli 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 7. Juli 2025, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemein-schaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen,
vom Montag, den 21. Juli 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 21. August 2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr |
Montag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
öffentlich aus. Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter aktuelle Bauleitplanung veröffentlicht.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlich-keit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Vorentwurf – Erweiterung Feuerwehr Kindergar-tenstraße. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Nie-derschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-falls öffentlich ausliegt.
Thomas Wörz, Erster Bürgermeister
Markt Offingen, 18. Juli 2025