Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 10. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich, bestehend aus dem teilräumlichen Geltungsbereich 1 und 2, ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 54.000 m². Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes Pfaffenbogen in Offingen. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2006 (Teilfläche), 2033, 2034, 2035, 2036 (Teilfläche), 2036/3 (Teilfläche), 2037 (Teilfläche), 2038 und 2047/1 (Teilfläche), Gemarkung Offingen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Der Markt trägt mit der Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung.

Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 2. Juni 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 2. Juni 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 2. Juni 2025, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

von Montag, den 23. Juni 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 23. Juli 2025

im Internet auf der Homepage des Marktes Offingen unter https://offingen.de/aktuelle-bauleitplanung/veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes, während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Montag bis Freitag08:00 Uhr – 12:15 Uhr
Montag14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf – Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
Schallgutachten Gewerbelärm (Anlage 1 der Begründung)Kling Consult GmbHSchallschutz, Immissionsorte, Vorbelastung, Emissionskontingent, Geräuschkontingentierung
Baugrundgutachten (Anlage 2 der Begründung)Kling Consult GmbHBodenverhältnisse, Baugrund, Hydrogeologie, Grundwasser, Bautechnik, Versickerung, Gründung
Artenschutzrechtlicher Bericht (Anlage 3 der Begründung)Sieber Consult GmbHArtenschutz, Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte
Stellungnahme zur Veränderung des Überschwemmungsgebietes der Donau bei HQ100 (Anlage 4 der Begründung)Kling Consult GmbHHydraulischer Nachweis, Überschwemmungsgebiet, HQ100, HQextrem, Retentionsraum, Hochwasser, Donau
Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes (Teil C)Kling Consult GmbHTiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Ortsbild, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Städtebau, Nutzung, Gestaltung, Verkehr, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasser, Hochwasser, Überschwemmungsgebiet, Grünordnung, Naturschutz, Ausgleich, Retentionsraum, Immissionsschutz, Artenschutz, Brandschutz, Denkmalschutz, Boden- und Grundwasserschutz, Flächeninanspruchnahme, FFH-Verträglichkeit
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher BelangeAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, KrumbachForsten, Wald, Landwirtschaft
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher BelangeLandratsamt GünzburgOrtsplanung, Städtebau, Gestaltung, Bodennutzung, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Starkregen, Höhenentwicklung, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten, Bodenmanagement, Umweltprüfung, Grundwasserschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz, Ausgleich, Erschließung, Verkehr, Immissionsschutz, Gewerbelärm, Verkehrslärm, Brandschutz, Gesundheit, Boden, Mensch, Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, gesunde Wohnverhältnisse
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher BelangeStaatliches Bauamt KrumbachBauverbot, Erschließung, Verkehr, Immissionen, Emissionen
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher BelangeWasserwirtschaftsamt DonauwörthHochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet, Donau, Mindel, Wasserhaushaltsgesetz, Oberirdische Gewässer, Risikogebiet, Grundwasser, Altlasten, Bodenschutz, Vorsorgender Bodenschutz, Verwertung, Rückbau, Entsorgung, Abwasserentsorgung, Erschließung, Standortwahl, Hydrogeologie

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Offingen, 13. Juni 2025                    
Thomas Wörz, Erster Bürgermeister