Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat am 10. März 2025 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich, bestehend aus einem westlichen und östlichen Geltungsbereich, ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 18.000 m². Das Plangebiet befindet sich innerhalb bzw. randlich des bestehenden Gewerbegebietes Pfaffenbogen in Offingen.
Im östlichen Geltungsbereich ist als Anlass der Planung der Bedarf anzuführen, geeignete Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Der Markt trägt dem sich ergebenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen für ortsansässige Gewerbetreibende Rechnung. Im westlichen Geltungsbereich ist die Anpassung des rechtswirksamen Planstands an die beabsichtigte zukünftige Bodennutzung geplant. Kommunales Planungsziel ist die Herausnahme einer gewerblichen Baufläche, um den Erhalt und den Ausbau von bestehenden Flächen für die Landwirtschaft zu sichern.
Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat in der Sitzung vom 2. Juni 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 2. Juni 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 2. Juni 2025, bestehend aus Teil A und Teil B, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
von Montag, den 23. Juni 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 23. Juli 2025
im Internet auf der Homepage des Marktes Offingen unter https://offingen.de/aktuelle-bauleitplanung/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes, während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr – 12:15 Uhr |
Montag | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Offingen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung Flächennutzungsplan Entwurf – Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Offingen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedetung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Begründung und Umweltbericht der Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil B) | Kling Consult GmbH | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Ortsbild, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Standortwahl, Bodennutzung, Umweltbelange, Ausgleich, Artenschutz, Denkmalschutz, Hochwasser, Überschwemmungsgebiet, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasser, Hochwasser, Naturschutz, Retentionsraum, Immissionsschutz, Boden- und Grundwasserschutz, Flächeninanspruchnahme, FFH-Verträglichkeit |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Günzburg | Ortsplanung, Bodennutzung, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Starkregen, Wasserrecht, Bodenschutz, Altlasten, Bodenmanagement, Umweltprüfung, Grundwasserschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz, Ausgleich, Erschließung, Verkehr, Immissionsschutz, Brandschutz, Gesundheit, Boden, Mensch, Ver- und Entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, gesunde Wohnverhältnisse |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Staatliches Bauamt Krumbach | Bauverbot, Erschließung, Verkehr, Immissionen, Emissionen |
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth | Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet, Donau, Mindel, Wasserhaushaltsgesetz, Oberirdische Gewässer, Risikogebiet, Grundwasser, Altlasten, Bodenschutz, Vorsorgender Bodenschutz, Verwertung, Rückbau, Entsorgung, Abwasserentsorgung, Erschließung, Standortwahl, Hydrogeologie |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Offingen, 13. Juni 2025
Thomas Wörz, Erster Bürgermeister