Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Rettenbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.058.400,00 € | |
und im Vermögenshaushalt | ||
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.786.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Rettenbach, 12.05.2025
gez. Dietrich-Kast
1. Bürgermeisterin
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 06. Mai 2025 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO in Verbindung mit Art. 40 KommZG enthält.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs.3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstr. 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Rettenbach, 12. Mai 2025
gez. Dietrich-Kast
1. Bürgermeisterin