Die Gemeinde Gundremmingen hat am 21.10.2021 beschlossen eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ 1. Änderung und Erweiterung, aufzustellen.
Das Plangebiet liegt nord-westlich des Siedlungsbereiches von Gundremmingen und westlich der Staatsstraße 2025. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Erweiterung eines Sondergebietes Biogasanlage.
Der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ 1. Änderung und Erweiterung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.12.2024, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen
vom 24.02.2025 bis einschl. 26.03.2025
öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus sind Einschränkungen der freien Zugänglichkeit hinsichtlich besonderer Zugangsregelungen sowie Öffnungszeiten möglich. Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Internet Gebrauch zu machen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 / § 4 Abs. 1 BauGB sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | Dip. Ing. (FH) Cornelia Sing Landschaftsplanung, Meitingen vom 12.12.2024 | Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete, Schutzgut Mensch, Kultur und Sachgüter, Emissioen und Umgang mit Abfällen und Abwässern, Wechselwirkungen |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim vom 07.02.2022 | Belange der Forst- und Landwirtschaft |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Bund Naturschutz, Kreisgruppe Günzburg vom 03.02.2022 | Zur Tierhaltung und Biogasnutzung / Energieeffizienz |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Günzburg, Stellungnahme vom 11.03.2022 | Ortsplanung, Immissionsschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz, |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regierung von Schwaben vom 18.03.2022 | Zur Siedlungsentwicklung und regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regionalverband Donau-Iller vom 21.02.2022 | Zum regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet |
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 25.01.2022 | Zur Wasserwirtschaft |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.vgem-offingen.de (Rubrik: Aktuelle Bauleitplanungen – Gemeinde Gundremmingen) veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. Mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gundremmingen, 14.02.2025
gez. Tobias Bühler
1. Bürgermeister