Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung einer Flächennutzungsplanänderung – Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Gundremmingen hat am 21.10.2021 beschlossen eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ 1. Änderung und Erweiterung, aufzustellen.

Das Plangebiet liegt nord-westlich des Siedlungsbereiches von Gundremmingen und westlich der Staatsstraße 2025. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Erweiterung eines Sondergebietes Biogasanlage.

Der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Gundremmingen“ 1. Änderung und Erweiterung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.12.2024, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen

vom 24.02.2025 bis einschl. 26.03.2025

öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus sind Einschränkungen der freien Zugänglichkeit hinsichtlich besonderer Zugangsregelungen sowie Öffnungszeiten möglich. Es wird darum gebeten, vorrangig von der Möglichkeit der Einsichtnahme des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Internet Gebrauch zu machen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltrelevante Informationen sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 / § 4 Abs. 1 BauGB sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
UmweltberichtDip. Ing. (FH) Cornelia Sing
Landschaftsplanung, Meitingen vom 12.12.2024
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete, Schutzgut Mensch, Kultur und Sachgüter, Emissioen und Umgang mit Abfällen und Abwässern, Wechselwirkungen
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim vom 07.02.2022Belange der Forst- und Landwirtschaft
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeBund Naturschutz, Kreisgruppe Günzburg vom 03.02.2022Zur Tierhaltung und Biogasnutzung / Energieeffizienz
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeLandratsamt Günzburg, Stellungnahme vom 11.03.2022Ortsplanung, Immissionsschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz,
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegierung von Schwaben vom 18.03.2022Zur Siedlungsentwicklung und regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeRegionalverband Donau-Iller vom 21.02.2022Zum regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeWasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 25.01.2022Zur Wasserwirtschaft

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.vgem-offingen.de (Rubrik: Aktuelle Bauleitplanungen – Gemeinde Gundremmingen) veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. Mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gundremmingen, 14.02.2025
gez. Tobias Bühler
1. Bürgermeister