Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Offingen folgende 1.Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das o. g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der | |||
gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR verändert | ||||
a) im Verwaltungshaushalt | |||||
die Einnahmen | 786.300 € | 10.194.100 € | 10.980.400 € | ||
die Ausgaben | 786.300 € | 10.194.100 € | 10.980.400 € | ||
b) im Vermögenshaushalt | |||||
die Einnahmen | 1.734.800 € | 3.745.800 € | 5.480.600 € | ||
die Ausgaben | 1.734.800 € | 3.745.800 € | 5.480.600 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 750.000 € um 750.000 € erhöht und damit auf 1.500.000 € neu festgesetzt
§ 4
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Offingen, den 11.11.2024
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 07.11.2024 Nr. 20 Az. 941 festgestellt, dass die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO enthält.
Der Haushaltsplan samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19 (Kämmerei, Zimmer 7), 89362 Offingen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, sie kann auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Offingen abgerufen werden.
Offingen, 11. November 2024 gez. Thomas Wörz, 1. Bürgermeister