Staatlich Finanzhilfe für existenzbedrohende Schäden

Informationen zur Beantragung der sogenannten Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises Günzburg unter
https://www.landkreis-guenzburg.de/hochwasser-im-landkreis-gunzburg/soforthilfe/ zu finden.


Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht – wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ – ein digitales Antragsformular bereit.

Kurzübersicht zu den Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“:

  • Die Finanzhilfe richtet sich an Geschädigte, welche durch das Hochwasser unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie selbst nicht bewältigen können und daher in ihrer Existenz gefährdet sind.
  • Zur Beurteilung der Existenzbedrohung ist eine umfangreiche Bewertung der Einkommens- und Vermögenswerte vorzunehmen.
  • Zeitlicher Geltungsbereich: Schäden die im Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 entstanden sind.
  • Zuständigkeit Kreisverwaltungsbehörden: natürliche Personen, private Haushalte, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Einrichtungen, landwirtschaftliche Unternehmen (inkl. Imkerei, Wanderschäferei, Forstwirtschaft).
  • Zuständigkeit Regierungen: Unternehmen gewerblicher Wirtschaft und Angehörige freier Berufe bis 500 Mitarbeiter.
  • Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2024.