Corona - Covid 19 Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Dringlichkeit zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) wurde auf Grundlage von § 54 Infektionsschutzgesetz vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 11.03.2020 folgende Allgemeinverfügung erlassen:




allgemeinverfgung_veranstaltungsverbot_002.pdf
« zurück
 

Interne Links




Externe Links