Corona - Covid 19 Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Dringlichkeit zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) wurde auf Grundlage von § 54 Infektionsschutzgesetz vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 11.03.2020 folgende Allgemeinverfügung erlassen: