Bayer. Krippengeld

Der Bayer. Landtag hat die Einführung des Bayerischen Krippengeldes zum 01.01.2020 beschlossen. Profitieren hiervon können Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr, die eine nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) besuchen.

 

Entnehmen Sie weiteres aus dem beigefügten 312. Newsletter des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Der Antrag auf Krippengeld ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld, zu stellen. Das hierzu eingerichtete Service-Telefon finden Sie im beigefügten 313. Newsletter des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.




312_nl_krippengeld.pdf
313_nl_krippengeld_infotelefon.pdf
« zurück
 

Interne Links




Externe Links